Online Veranstaltung zum Thema „Versicherung bei der KSK trotz (Neben-) Job?“

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Am 4. November 2024 von 16-18 Uhr über Zoom.

Wenn das Einkommen aus der selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit allein nicht ausreicht, haben viele Kunstschaffende Nebenjobs. Für den Sozialversicherungsschutz ergeben sich aus solchen nebenberuflichen Aktivitäten je nach Umfang und rechtlicher Einordnung unterschiedliche Konsequenzen.
Die verschiedenen Fallgestaltungen wird Herr Andreas Kießling von der Künstlersozialkasse darstellen. Er wird auch für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Wann: Mo, 4. November  2024, 16–18 Uhr via Zoom.

Anmeldung + Teilnahme: Wir bitten um verbindliche Anmeldung 

unter kontakt(at)bbk-landesverband-nrw.de

Der Zoom-Link wird Ihnen kurz vor der Veranstaltung zugesendet.

Information: Zur Vorab-Information finden Sie hier das Informationsblatt der KSK zum Thema "Versicherung bei der KSK trotz (Neben-) Job“

 

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