„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen!
Der Appell des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) zum nachlesen.