Grundrente

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Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen!

Der Appell des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) zum nachlesen.

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